Spenden und Sponsoring

Grundsätzlich gilt: Sponsoringleistungen bilden einen Zusatz an finanziellen, sachlichen oder personellen Ressourcen, um Schulentwicklung wirksamer und nachhaltiger zu bestreiten. Sie sind kein Ersatz für gesetzliche finanzielle Verpflichtungen der Schulträger bzw. des Landes.


Der Bildungs- und Erziehungsauftrag, d.h. der konkrete Nutzen für die pädagogischen Ziele der Schule, muss immer im Vordergrund stehen. Schulen sind dürfen keine Plattform für Werbekampagnen jeder Art sein. Alle europäischen Verbraucherorganisatoren betrachten in diesem Zusammenhang das zunehmende Interesse der Werbewirtschaft an Schulen mit Skepsis. Nur gut und zuverlässig ausgehandelte Sponsoringaktivitäten, die hochwertige Bildungsrelevanz besitzen, sollten in Schulen umgesetzt werden.

Nähere Informationen, u.a. zu den unterschiedlichen Ansätzen für Werbeaktivitäten in der Schule, finden Sie in dem Leitfaden "Chancen für Schulen. Von Spenden und Sponsoring – von Partnerschaften und Pressearbeit".